Autor Thema: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht  (Gelesen 15133 mal)

Offline Steffi82

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Im Kreis Borken wird wohl im Moment kontrolliert, ob im Equidenpass die Eintragung Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd vorgenommen wurde. Wer kennt sich damit aus bzw. hat das schonmal erlebt. Es sollen wohl Bußgelder verhängt werden...  :-\ Ist da in letzter Zeit irgendwas geändert worden?
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Offline Lettir

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2015, 20:05:10 »
kann ich mir nicht vorstellen dass das legal ist. aber das Veterinäramt sollte das eigentlich wissen denke ich
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Offline robin

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2015, 20:21:47 »
Hab ich ja noch nie gehört. Wer kontrolliert daß denn?
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Offline Grinsekatha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #3 am: 17. Dezember 2015, 07:04:45 »
Doch das stimmt so. Ich kann dir gerade keine verlässliche Quelle nennen, aber als ich mein Pferd vor 4 Jahren gekauft habe, hat mich mein Tierarzt darauf hingewiesen dass ich das ausgefüllt und unterschrieben haben muss und er das auch kontrollieren muss. Wer da aber kommt und das kontrolliert.. das Vet-amt wahrscheinlich. Es geht halt darum dass Schlachtpferde eben bestimmte Medikamente nicht bekommen dürfen. Ist irgendwo auf den letzten Seiten des Equidenpasses.

Offline Steffi82

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #4 am: 17. Dezember 2015, 07:16:35 »
Das man das ausfüllen muss ist mir auch bekannt. Ich hatte nur bisher noch nie davon gehört, dass die auch rumfahren und ganze Ställe kontrollieren und dann auch Bußgelder verhängen. Eigentlich muss wohl der Equidenpass auch immer am Stall sein. Aber die Stallbetreiber lassen sich eine Kope geben, die sie dann vorzeigen können, denn wer möchte ihn schon immer im Stall lassen.
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Offline Grinsekatha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2015, 07:28:12 »
Die Diskussion mit dem pass am Stall hatte ich auch schon. Als wenn ich das original am Stall liegen lasse. Mein Tierarzt hat mir das damals gesagt dass das ab und an kontrolliert wird, hab ich aber in "real" noch nie mitbekommen. Außer auf dem Turnier..

Offline Bee

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2015, 10:00:35 »
Das Original muss im Stall sein?Hat wohl keiner was von, wen mein Schrank dort abgeschlossen ist.
 Und beim Ausreiten am besten noch mitführen? Wie unpraktikabel ist das denn?
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Offline Grinsekatha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #7 am: 17. Dezember 2015, 10:09:50 »
Der darf nicht in deinem abgeschlossenen Schrank sein sondern muss eigentlich im Original beim Stallbesitzer liegen. Ich kenne allerdings Fälle in denen der Stallbesitzer die Herausgabe des Passes verweigert hat als der Pferdebesitzer ausstallen wollte. Also bei mir bleibt der Pass schön zu Hause.

Offline WistfulSloth

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #8 am: 17. Dezember 2015, 22:02:26 »
das hat was mit dem neuen Arzneimittelgesetz zu tun. Jetzt muss der SB wohl nachweisen könne, welche Medikamente verabreicht wurden. Was genaues (verlässliches) weiß ich dazu auch nicht.

Mein Pass bleibt bei mir. Zu dem hat mein Pass (aus den Niederlanden) gar keine Seite auf der irgendwas in bezug auf die Schlachtpferd tauglichkeit steht. Bzw. der hat halt nur ein paar seiten wo wenn gewissse Medikamente eingetragen werden müssten

Offline Condorline

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #9 am: 18. Dezember 2015, 07:01:27 »
Hatte der Paß von Horst auch nicht. Mußt du dann bei der FN anfordern. Kostete nix.

finche

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #10 am: 18. Dezember 2015, 14:51:27 »

Ich habe mir ein Duplikat ausstellen lassen müssen, weil das Original vom Vorbesitzer vernichtet(!) wurde.

Da mein liebes Tier aus Holland war, hat mich das Ganze gute 200.- Euro und eine Menge Lauferei gekostet:-(
Für meinen Moritz warte ich noch auf den Besuch des Zuchtwartes, der mir das Ding ausstellen kann.
Schwarz und grün könnte ich mich ärgern, daß die Tiere dann automatisch Nicht-Schlachtpferde sind, sobald man mit Duplikaten hantiert.

Helle Daach,
Finche





Offline Grinsekatha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #11 am: 18. Dezember 2015, 16:31:49 »
Naja, schlachten lassen kannst du sie ja trotzdem, die sind dann nur nicht für den Verzehr freigegeben..

finche

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #12 am: 19. Dezember 2015, 07:28:27 »

Na, wenn Du Dich da mal nicht täuschst...

Je nachdem, mit wem Du zu tun hast, zitiert man dann bedauernd lächelnd das Tierschutzgesetz, nachdem man keinem Tier Leid zufügen darf, wenn es nicht unumgänglich ist. Hast Du die Unumgänglichkeit der Schlachtung treffend dargelegt, erklärt Dir Dein Schlachter, daß jetzt Extra-Kosten entstünden, da seine Räumlichkeiten nicht für Nicht-Schlachttiere geeignet seien aufgrund irgendwelcher Vorschriften. Natürlich würde er Dich gerne unterstützen und einen Transport in die nächste Tierkörperverwertung organisieren, aber das Pferd zerlegen, um Hundefutter daraus zu machen? Eben leider nicht mehr möglich - s. o.

Ist es nicht so, Kerha?

Wohlgemerkt: Futter für die eigenen Hunde, damit niemand Anderes das Risiko einer Kontaminierung tragen muß. Und es versteht sich von selbst, daß ich so etwas nur tun würde, wenn das Tier nicht mit Medikamenten vollgestopft worden wäre...

Aber ich finde eben nicht, daß tote Pferde nur wegen eines doppelten Equidenpasses automatisch Sondermüll sind und andere ggfs. für meine Hunde sterben müssen anstatt ich sinnvollerweise das Fleisch des eigenen Tieres verwerten darf. Am besten sterben Pferde natürlich an Altersschwäche, aber...

Helle Daach,
Finche


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Offline Kerha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #14 am: 19. Dezember 2015, 18:13:17 »
Zitat
Aber ich finde eben nicht, daß tote Pferde nur wegen eines doppelten Equidenpasses automatisch Sondermüll sind und andere ggfs. für meine Hunde sterben müssen anstatt ich sinnvollerweise das Fleisch des eigenen Tieres verwerten darf. Am besten sterben Pferde natürlich an Altersschwäche, aber...

Das Problem dabei ist, daß eben keiner nachweisen kann, daß das Pferd im ersten (verschwundene) als Schlachtpferd eingetragen ist - und damit anders dasteht mit der medikamentellen Behandlung als ein Nicht-Schlachtpferd. So weiß man nicht, ob das Pferd schon Medikamente bekommen hat, die ein Schlachtpferd nicht bekommen darf, und so wird zur Sicherheit des Verbrauchers dann im 2. Paß eben Nicht-Schlachtpferd eingetragen.

Zitat
Je nachdem, mit wem Du zu tun hast, zitiert man dann bedauernd lächelnd das Tierschutzgesetz, nachdem man keinem Tier Leid zufügen darf, wenn es nicht unumgänglich ist. Hast Du die Unumgänglichkeit der Schlachtung treffend dargelegt, erklärt Dir Dein Schlachter, daß jetzt Extra-Kosten entstünden, da seine Räumlichkeiten nicht für Nicht-Schlachttiere geeignet seien aufgrund irgendwelcher Vorschriften. Natürlich würde er Dich gerne unterstützen und einen Transport in die nächste Tierkörperverwertung organisieren, aber das Pferd zerlegen, um Hundefutter daraus zu machen? Eben leider nicht mehr möglich - s. o.

Ich weiß nicht, was es da für ein Problem gibt - wenn das Nicht-Schlachtpferd lt. TSG getötet werden kann, wird der Tierarzt zur Einschläferung bestellt, da braucht man keine Schlachträume. Das Tier darf sowieso nicht weiter verwertet werden.

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