Autor Thema: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht  (Gelesen 15262 mal)

Offline Kerha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #15 am: 19. Dezember 2015, 18:16:56 »
http://www.pferderevue.at/?+Neuer+Pferdepass+ab+1.1.2016+&id=2500%2C5481008%2C%2C%2CY2Q9MQ%3D%3D

Es wird eine neue Verordnung geben ,aha  :surrender1:

Naja, den Sch... haben wir schon länger bei den Heimtierausweisen für die EU... mit Laminierung, Beschreibung der Chip-Implantationsstelle. Die Arschkarte haben natürlich immer die Aussteller der Ausweise, die daran immer länger sitzen, damit sie alles ordnungsgemäß und fehlerfrei ausfüllen *grummel* 
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Offline WistfulSloth

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #16 am: 20. Dezember 2015, 08:41:05 »
Das ist jetzt vll. eine dumme Frage, aber die neuen Pässe gelten nur für "Neu-Beantragungen" oder? Man muss seinen alten Pass nicht erneuern lassen oder?

Offline Kerha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #17 am: 21. Dezember 2015, 08:32:20 »
Soweit ich weiß, gilt "Bestandsschutz", also die bisher ausgestellten gelten so weiter.
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Offline Paul99

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #18 am: 21. Dezember 2015, 19:51:05 »
http://www.pferderevue.at/?+Neuer+Pferdepass+ab+1.1.2016+&id=2500%2C5481008%2C%2C%2CY2Q9MQ%3D%3D


Es wird eine neue Verordnung geben ,aha  :surrender1:

Ja, offensichtlich wird es in Österreich eine neue Verordnung geben.

Jetzt habe ich nur noch nicht raus warum euch das so interessiert?  :gruebel1:

Wenn mir dazu mal jemand was sagen könnte?  :kaffee:
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Offline Nakema

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #19 am: 22. Dezember 2015, 07:57:16 »
Im Kreis Borken sind Bußgelder verhängt worden. Das ist ja schon interessant... wer will schon Bußgelder bezahlen??
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Offline pferdepensionkli

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #20 am: 27. Dezember 2015, 14:50:46 »
aöso zunächstmal zu dem Vorhandensein von Equidenpässen beim Stallbetreiber:
In Baden Würtemberg seit fast 10 Jahren Praxis: Wer ein Pferdepension hat, gilt als gewerblicher Pferdehalter und unterleigt der Aufsicht des Kreisvetamtes, wer eigene Pferde in Eigenregie hält, muss Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel eine Fortbildung gewerbliche Pferdehaltung gem FN Richtlinien, keine Ahnung von Pferdehaltung, keine eigene Pferdehaltung, so ähnlich wie Hundeführerschein bei Hunden über 40 cm, entweder Hundeführerschein oder Hund abschaffen.

Da ich als Reitlehrer und als Fahrbetrieb mit Pferdekutsche angemeldet bin, unterliegt mein gesamter Betrieb der Kontrolle des Kreisvetamtes, auch die Pensionspferde. Klar formuliert: Der Equidenpass gehört an den Stall, beim Ausreiten muss er mitgenommen werden oder aber er muss binnen 2 Stunden verfügbar sein.

Bis jetzt konnte ich mich mit dem Kreisvetamt einigen, dass es reicht, wenn eine Kopie bei mir ist und wenn der Pferdebesitzer im Falle von Behandlungen diese unmittelbar nachtragen lässt, sollte das Kreisvetamt sich darauf nicht mehr einlassen, können die den Pensionsbetrieb stillegen und die Einstallerhaltung verbieten, wenn der Stallbetreiber sich die Papiere nicht aushändigen lässt. QAndererseits darf ein Stallbetreiber keine Papiere zurückhalten, die Pferde dürfen ja ohne Papiere nichtmal zu einem anderen Stall geritten oder gefahren werden.

Was die Sache schlimmer macht: Pferde ohne Equidenpass dürfen weder gekauft noch verkauft noch eingestzellt werden, es gibt aber immer noch Menschen, die Pferde ohne Pass kaufen oder verkaufen. der richtige Weg: ein Pferd soll ohne Equidenpass bei mir eingestallt werden, also rufe ich -bevor das Pferd den Hof betritt- dfas Kreisvetamt an und beantrage eine Ausnahmegenehmigung. Die bekomme ich unter der Auflage, dass sofort bei der Einstallung Papiere beantragt werden.

Ich bin eigentlich dagegen, dass wir als Stallbetreiber den Büttel und den Hilfssheriff des Kreisvetamtes machen, aber wenn ich sehe, wie viele angebliche Pferdefreunde Böcke ohne Papiere, ohne regelmäßige Wurmkuren halten und rumgurken und wie viele Leute Pferde haben und nicht regelmäßig Futtergeld zahlen, so ist die Vorstellung, dass ich vom Kreisveterinäramt gezwungen bin, Equidenpässe zu kontrollieren schon ein erträgliches Übel, zu wünschen wäre allerdings, dass alle anderen Stallbetreiber auch Mindestanforderungen erfüllen müssen, damit endlich mal ein paar wenige Mindeststandards eingehalten werden und sich nicht irgendwelche menschlichen Gurken den Mindeststandards entziehen können.

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Offline Kerha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #21 am: 28. Dezember 2015, 19:21:21 »
http://polizei.rbk-direkt.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=786

Und ansonsten: einfach beim Veterinäramt nachfragen  ;)
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Offline Paul99

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Offline Sepia

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #23 am: 18. Januar 2016, 20:14:50 »
... muss jetzt einmal fuer ganz doofe fragen, weil wir 3 verschiedene Pferde mit verschiedenen Paessen haben.

Madame hat nen gruenen FN Pass, der Vorbesitzer ist noch eingetragen, ich selber noch nicht. Madame wurde vom Vorbesitzer als schlachtpferd deklariert, dies geschah aber erst im hoeheren alter.

eule hat nen hollaendischen Pass vom Friesen-stammbuch. hier ist bisher gar kein besitzer vermerkt, nur der zuechter. es gibt auch keine eintragung zu schlachtpferd oder nicht...

kiwi hat einen Irischen Pass als Freizeitpferd. auch hier ist kein Besitzer bisher eingetragen. es gibt aber einen vermerk als nicht-schlachtpferd.

punkt a) die besitzerwechsel werden ja beim jeweiligen passaussteller eingetragen, aber wie macht man das, wenn der vorbesitzer (der ja im kaufvertrag als verkaeufer steht) nicht im pass steht?

punkt b) zaehlt bei madame die eintragung als schlachtpferd ueberhaupt wenn sie erst in fortgeschrittenem alter vorgenommen wurde? wer aendert sowas - irgendein ta? kann dieser dann auch bei eule den vermerk als nicht-schlachtpferd vornehmen?

punkt c) muessen unsere auslaendischen pferde auch hiermirgendwo gemeldet werden? wenn ja wo?

wuerden gern einmal alles ordnungsgemaess gerade biegen, bisher hat sowas ja nie nen ta interessiert...

Offline Paul99

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #24 am: 18. Januar 2016, 20:40:03 »
Bei meinem feurigen Spanier  8) war es so, das ich den Spanischen Pass mit dem entsprechendem, ausgefülltem, Formular zur FN nach Münster geschickt habe ( als Einschreiben ).
Die haben dann gegen einentsprechendes Entgelt die passenden Seiten dazu geklebt und per Einschreiben wieder an mich zurück geschickt.

Guckst du hier

http://www.pferd-aktuell.de/fn-service/besitzwechsel/besitzwechsel
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Offline Nakema

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #25 am: 10. Januar 2018, 09:42:57 »
Als ich Akando zum Einreiten zu einem Stall in Dinslaken gebracht habe mußte ich seinen Equidenpaß auch dort hinterlegen. Die wollten keine Kopie, die haben das Pony nur mit org. Equidenpass genommen.

Ranja hat keinen Equidenpass und - ganz ehrlich - bekommt auch keinen mehr! Das war allerdings auch noch nie ein Problem, egal ob ich mit ihr in der Klinik war (wo sie ja auch Medikamente bekommen hat) oder die Haustierärztin zum Impfen kommt. Allerdings wird Ranja auch nicht mehr verkauft oder umgestallt und sicherlich auch nicht geschlachtet.
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Offline erfa-30

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #26 am: 10. Januar 2018, 13:46:51 »
Ja mein Traber (wird jetzt 29) hat auch keinen E-Pass und wird auch keinen mehr bekommen.
Er steht jetzt 15 Jahre bei mir, davon gehört er mir 11 Jahre. Ich brauchte den Pass nie und hoffe das das auch so bleiben wird.
Man hat ja schon so manche Horrorstory gehört, von wegen Vet-Amt macht Hofkontrolle und man hat 1 Stunde Zeit alle Equidenpasse zu besorgen  :excited1:

Selbst in der Klinik haben sie nicht danach gefragt, als Condios wegen Verstopfungskolik dort war. Weder 2013, noch 2015...nur 2017 war der Pass plötzlich wichtig
Der Ferd had fier beiner, an jede seite einer,
und hatt er mal keiner,
umfallt.
Der Ferd kratzete mit die Forderhüfe
und machtete Pippi.
Der Ferd sprunktete über den Huhn sein Haus. Da hat der Fert gelacht.
Da packtete der Huhn der Ferd bei die Öhren und galopptete dafon

Offline Condorline

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #27 am: 10. Januar 2018, 16:58:07 »
Zum Thema Schlachtpferd..ich meine einmal als Schlachtpferd eingetragen kann man es nicht mehr ändern.

Offline Bee

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #28 am: 10. Januar 2018, 17:06:49 »
Nee, genau anders herum...wenn du ein mal als NICHT- Schlachtpferd eingetragen hast, kannst du es nicht mehr ändern.

Ein neuer Besitzer kann das dann aber ändern...
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Offline Condorline

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #29 am: 10. Januar 2018, 19:47:15 »
Meinte ich auch so...das NICHT ist verloren gegangen....