Na, wenn Du Dich da mal nicht täuschst...
Je nachdem, mit wem Du zu tun hast, zitiert man dann bedauernd lächelnd das Tierschutzgesetz, nachdem man keinem Tier Leid zufügen darf, wenn es nicht unumgänglich ist. Hast Du die Unumgänglichkeit der Schlachtung treffend dargelegt, erklärt Dir Dein Schlachter, daß jetzt Extra-Kosten entstünden, da seine Räumlichkeiten nicht für Nicht-Schlachttiere geeignet seien aufgrund irgendwelcher Vorschriften. Natürlich würde er Dich gerne unterstützen und einen Transport in die nächste Tierkörperverwertung organisieren, aber das Pferd zerlegen, um Hundefutter daraus zu machen? Eben leider nicht mehr möglich - s. o.
Ist es nicht so, Kerha?
Wohlgemerkt: Futter für die eigenen Hunde, damit niemand Anderes das Risiko einer Kontaminierung tragen muß. Und es versteht sich von selbst, daß ich so etwas nur tun würde, wenn das Tier nicht mit Medikamenten vollgestopft worden wäre...
Aber ich finde eben nicht, daß tote Pferde nur wegen eines doppelten Equidenpasses automatisch Sondermüll sind und andere ggfs. für meine Hunde sterben müssen anstatt ich sinnvollerweise das Fleisch des eigenen Tieres verwerten darf. Am besten sterben Pferde natürlich an Altersschwäche, aber...
Helle Daach,
Finche