"Frankfurt/Main - Für Verletzungen, die sich ein Kind beim Ausreiten zuzieht, haftet grundsätzlich der Halter des Pferdes. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.
Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn das Kind die ständige Betreuung des Tieres übernommen hat. Die sogenannte gesetzliche Tierhalterhaftung werde dadurch nicht berührt, hieß es vom Gericht (Az.: 4 U 210/08).
Das Gericht gab mit seinem Beschluss der Klage eines zwölfjährigen Mädchens statt. Die Klägerin, die seit ihrem sechsten Lebensjahr reitet, hatte die Betreuung eines Pferdes übernommen. Dafür durfte sie auch mit dem Tier ausreiten. Bei einem solchen Ritt scheute das Pferd vor einem Traktor, die Klägerin stürzte und erlitt schwere Schädelverletzungen. Die Halterin des Pferdes lehnte eine Haftung mit der Begründung ab, die Klägerin sei als Reiterin allein für den Unfall verantwortlich.
Das OLG sah die Sache anders und sprach dem Mädchen ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro zu. Insbesondere sahen die Richter, auch mit Blick auf das Alter des Mädchens, kein Mitverschulden an dem Unfall. Daher bleibe es bei der gesetzlichen Regelung, wonach ein Verschulden des Tierhalters vermutet werde. Den prinzipiell möglichen Gegenbeweis sei die Pferdehalterin schuldig geblieben."
(dpa) 03.08.2009
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1246883212071.shtml