Autor Thema: Landwirtschaftliche BG  (Gelesen 2660 mal)

Offline Condorline

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Landwirtschaftliche BG
« am: 16. März 2019, 13:30:18 »
Kennt sich jemand damit aus?
Eigentlich muß man ja dort Mitglied sein, sobald man Pferde hält....( und die Fläche über 0,25ha groß ist mein ich)
Macht das jemand?
Mich würde interessieren wie hoch die Beiträge sind.

Offline dina09

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #1 am: 16. März 2019, 22:48:11 »
Oh, bei dieser Frage schließe ich mich gerne an, weil ganz aktuell.

Fakt ist, hält man privat Reitpferde zählt man zur BG Transport und Logistik und bezahlt keine Beiträge. Hält man Gnadenbrotpferde zählt man zu einer anderen BG und muß Beiträge entrichten. Den Sinn habe ich nicht verstanden aber das ist Fakt.

Mich interessiert wie es aussieht, wenn man eine 1 Hektar große Weidefläche hat, keine Pferdehaltung mehr betreibt (weil die Pferde altersbedingt eingeschläfert wurden) und die Wiese unentgeldlich einer Freundin zur Verfügung stellt. Wie verhält sich das dann mit den BG Beiträgen?

Offline Condorline

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #2 am: 17. März 2019, 09:42:42 »
Laut Infobogen zahlst du auch für private Reitpferde...

Offline Paul99

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #3 am: 17. März 2019, 19:01:04 »
Soviel ich weis( aus eigener Erfahrung), wird jeder in die Landwirschaftliche BG aufgenommen der landwirtschaftliche Produkte erzeugt.
Das tut man als Pferdehalter meistens nicht. Selbst eigenes Heu hergestellt wird muss eine mindest Fläche bewirtschaftet werden.
Ansonsten BG Transport und Verkehr.
Das Leben ist zu kurz um Schritt zu reiten!

Offline Condorline

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #4 am: 17. März 2019, 19:10:08 »
Auszug vom Infobogen

Private Reittierhaltung/private Fahrpferdehaltung
Hierunter ist das Halten von Pferden für ausschließlich private Reit und Fahrzwecke zu verstehen
Die Haltung von Reitpferden stellt ein Unternehmen dar, das der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob das Unternehmen auf Gewinnerziehlung ausgerichtet ist; allein die Haltung bildet das Unternehmen.
Im Regelfall ist hierfür die Zuständigkeit der BG verkehr gegeben...



Und bei der BG Verkehr steht dann das:
https://www.bg-verkehr.de/redaktion/medien-und-downloads/aktionsmedien-flyer/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/reitpferdehaltung-mitgliedschaft.pdf

Ich ruf da morgen an.....

Offline dina09

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #5 am: 17. März 2019, 20:24:15 »
Ich weiß sicher, dass ich für meine beiden Pferde keine BG Beiträge bei der Tansport und Verkehr bezahlt habe. Gibst Du jedoch an, dass Du Gnadenbrotpferde hälst, dann zahlst du.

Wir haben definitiv keine Beiträge zahlen müssen für die Haltung von zwei Reitpferden.

Offline Condorline

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #6 am: 18. März 2019, 06:47:41 »
Das würde mich sehr freuen :)
Muss das nur ganz sicher und am besten auch schriftlich haben...damit die Besitzerin der Weide beruhigt ist...

Offline Condorline

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #7 am: 18. März 2019, 11:21:43 »
Hmm..eigenlich ganz einfach und doch kompliziert.
Die Dame bei der BG Verkehr sagte jetzt, das man die Flächen bei der landwirtschaftlichen BG angeben muß...aber direkt hinterher, das sie für die private Reitpferdehaltung zuständig sind. Man muß dann bei denen die Reitpferdehaltung anmelden ( da gibt es einen Fragebogen :https://www.bg-verkehr.de/redaktion/medien-und-downloads/formulare/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/anmeldefragebogen-fuer-private-reittierhaltungen.pdf)
Nun werde ich also, wenn das ganze dann spruchreif ist, den Fragebogen ausfüllen und an die BG Verkehr senden. Von denen soll ich dann ein Schreiben bekommen, was mir bescheinigt das ich meiner Meldepflicht nachgekommen bin, Kosten kommen keine auf uns zu.
Ich laß mich jetzt überraschen...

Offline Nakema

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #8 am: 18. März 2019, 12:13:26 »
Da hat sich in den letzten Jahren nix dran geändert:

Reitpferde (und ein Pferd ist per Definition ein Reitpferd wenn es mindestens 1x die Woche geritten wird, kein Scherz!): Berufsgenossenschaft Transport und Verkehr - kostenlos!
Nicht gerittenes Pferd(e): Berufsgenossenschaft Landwirtschaft - kostenpflichtig!

Der Unterschied ist wohl der, daß die BG's davon ausgehen, daß man ein ungerittenes Pferd ausschließlich zur Weidepflege hält. Wie Kühe und Ziegen eben.

Wobei die BG Transport und Verkehr dann auch nicht für entstandene Schäden aufkommt!
Life isn't about waiting for the storm to pass, it's about learning to dance in the rain

Offline Bee

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #9 am: 18. März 2019, 14:43:30 »
Dann wundert es mich doch gehörig, dass es überhaupt noch Rentnerpferde gibt  ::)
Wer anderen eine Grube gräbt, ist Bauarbeiter.

Offline dina09

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Re: Landwirtschaftliche BG
« Antwort #10 am: 23. März 2019, 06:49:51 »
Weil die Rentner natürlich 1x die Woche geritten werden. Ist doch klar :-)  :frech: