Autor Thema: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht  (Gelesen 15136 mal)

Offline erfa-30

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #30 am: 11. Januar 2018, 09:58:00 »
Aber was ist, wenn wirklich ne Kontrolle kommt und ein Pferd keinen Pass hat??
Der Ferd had fier beiner, an jede seite einer,
und hatt er mal keiner,
umfallt.
Der Ferd kratzete mit die Forderhüfe
und machtete Pippi.
Der Ferd sprunktete über den Huhn sein Haus. Da hat der Fert gelacht.
Da packtete der Huhn der Ferd bei die Öhren und galopptete dafon

Offline Nakema

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #31 am: 11. Januar 2018, 10:53:24 »
Dann wird wahrscheinlich eine Strafe fällig. Da müßte man sich wirklich mal beim Veterinäramt schlau machen...
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Offline Kirel

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #32 am: 11. Januar 2018, 11:01:48 »
Der Equidenpass wird nur bei Transport oder Schlachtung benötigt.

Offline Nakema

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #33 am: 11. Januar 2018, 12:23:06 »
Und er muß beim Stallbetreiber vorliegen! Was also, wenn Stallbetreiber kontrolliert werden?
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Offline Kerha

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #34 am: 14. Januar 2018, 10:06:39 »
Rhamants Equidenpaß liegt entweder in seinem Ordner oder in meinem Auto (je nach Jahreszeit)
Wo ich bin, ist das Chaos, aber ich kann nicht überall sein.
Hauptsache hier: http://www.weltbestespony.jimdo.com

Offline kerstind

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #35 am: 16. April 2018, 23:15:06 »
Kleine Anmerkung:
Ein Pferd das einmal im Pferdepaß als Nicht Schlachtpferd eingetragen wurde darf nie wieder - auch bei einem neuen Besitzer !!! - als Schlachtpferd umgetragen bzw genutzt werden !
Besteht nach dem Tierschutzgesetz ,,ein vernünftiger Grund zur Tötung" des Pferdes kann es üblicherweise z.B. eingeschläfert werden oder per Bolzenschuß plus Ausbluten getötet werden.
Hingegen das Schlachten zur Lebensmittelgewinnung per se als vernünftiger Grund nach dem Tierschutzgesetz gilt, ist der vernünftige Grund bei einem Nicht-Schlachtpferd erst mal im Einzelfall zu klären.
Der " vernünftige Grund" ist im Tierschutzgesetz nicht genau definiert, also in gewissem Maße Auslegungssache.
Für mich als Tierarzt wäre z.B. ein vernünftiger Grund, wenn die Lebensqualiät durch z.B. chron. Schmerzen deutlich herabgesetzt ist und man dem Pferd Leid und Qualen ersparen möchte. Das ist natürlich nicht gleichzusetzten mit z.B. einer Reituntauglichkeit, die ja nicht zwangsläufig eine deutlich beeinträchtigte Lebensqualität für das Pferd bedeutet ( vielleicht für den Reiter?).
Das sollte man natürlich bedenken wenn man sich ein neues Reitpferd kauft und das andere, reituntaugliche Pferd, beispielsweise nicht mehr mitfinanzieren will oder kann.
Dann sollte man es besser im Schlachtpferde Status belassen. ( Obgleich ich mich über jedes Nicht Schlachtpferd im Klientel freue, da der Dokumentationsaufwand bei den Schlachtpferden erheblich sei kann ! )
Die Umtragung in ein Nicht-Schlachtpferd kann übrigens
 von jedem Tierarzt gegengezeichnet werden.
« Letzte Änderung: 16. April 2018, 23:23:06 von kerstind »

Offline Guinness

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #36 am: 17. April 2018, 09:19:38 »
...als schlachtpferd eingetragen, kann man sein ausgedientes Reitpferd natürlich leichter entsorgen. So muss man sich nicht die mühe machen einen beistellplatz zu finden! IRONIE AUS!
Bin grad ein bisschen entsetzt,...
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Offline Nakema

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #37 am: 17. April 2018, 09:42:21 »
Ich habe mich für meine Pferde auch absichtlich für "Nicht-Schlachtpferd" entschieden. Denn für mich persönlich kommt der Tod meines Freundes und Partners erst dann in Frage, wenn es aus medizinischer Sicht wirklich nicht mehr anders geht. Für mich wäre die Diagnose "nur-nicht-mehr-reitbar" kein Grund, das Tier zu töten.

Ich glaube aber, daß kerstind eventuell auf den Fall anspielt, daß ich als Tierbesitzer denke, daß mein Pferd nicht mehr möchte (oder auch nicht mehr kann!) - der behandelnde Tierarzt mir dann aber das Einschläfern verweigert, weil ER/SIE denkt, da geht noch was. Dann hätte ich immerhin noch die Option, mein Pferd schlachten zu lassen. Diese Sorgen habe ich nicht, da ich "meine" Tierärztin schon jahrelang kenne und sie mich auch.
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Offline Finchen

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #38 am: 17. April 2018, 09:47:27 »
Also bei uns am Stall müssen Pferde als Nicht-Schlachtpferde eingetragen sein, um überhaupt einstallen zu dürfen. Eben wegen dem Dokumentationsaufwand. Unsere sind aber so oder so seit vielen Jahren schon als Nicht-Schlachtpferd eingetragen.

Letztens kam einmal die Frage auf, ob Pferde, die als Nicht-Schlachtpferd eingetragen sind, zur Hundefutterproduktion dann doch geschlachtet werden dürfen? War in irgendeiner Gruppe auf Facebook Thema, ich weiß gar nicht mehr, was da der Stein des Anstoßes war...Weiß das jemand?
Die Distanz war gut, nur der Sprung stand schlecht!

Offline Guinness

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #39 am: 17. April 2018, 10:05:09 »
Ich habe mich für meine Pferde auch absichtlich für "Nicht-Schlachtpferd" entschieden. Denn für mich persönlich kommt der Tod meines Freundes und Partners erst dann in Frage, wenn es aus medizinischer Sicht wirklich nicht mehr anders geht. Für mich wäre die Diagnose "nur-nicht-mehr-reitbar" kein Grund, das Tier zu töten.

Ich glaube aber, daß kerstind eventuell auf den Fall anspielt, daß ich als Tierbesitzer denke, daß mein Pferd nicht mehr möchte (oder auch nicht mehr kann!) - der behandelnde Tierarzt mir dann aber das Einschläfern verweigert, weil ER/SIE denkt, da geht noch was. Dann hätte ich immerhin noch die Option, mein Pferd schlachten zu lassen. Diese Sorgen habe ich nicht, da ich "meine" Tierärztin schon jahrelang kenne und sie mich auch.

...steht da anders. abgesehen davon: ist das Pferd als nicht schlachtpferd eingetragen, kannst du ja gar nicht alles an Medikamenten geben, und wer weiss, mit den richtigen Pülverchen geht's dann evtl wieder.....
Und als Pferdebesitzer hat man ja meist jahrelang den selben tierarzt (bei mir seit 21 Jahren sie selbe Praxis) und vertraut dem TA doch dann auch.. Wenn ich da zweifel hätte, würde ich die Praxis wechseln...


Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht-Schlachttiere als tierfutter zugelassen sind!! Schon allein weil die Gefahr viel zu gross ist, dass sich das fleisch "vermischt"!
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Offline Nakema

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #40 am: 17. April 2018, 10:25:20 »
... ist das Pferd als nicht schlachtpferd eingetragen, kannst du ja gar nicht alles an Medikamenten geben...

Doch genau das. Als NICHT-Schlachtpferd darfst Du alle Medikamente geben. Weil es eh wurscht ist, weil das Tier ja nie in die Nahrungskette kommt.
Schlachtpferde dürfen nicht alle Medis haben!
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Offline Guinness

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #41 am: 17. April 2018, 10:36:16 »
..das stimmt natürlich!  :crazy2:
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Offline Guinness

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #42 am: 17. April 2018, 10:38:39 »
...das NICHT einfach weg denken... - der rest stimmt! Ein weiterer grund warum die Eintragung als schlachtpferd m.m. nicht sinnvoll ist
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Offline kerstind

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #43 am: 17. April 2018, 18:23:01 »
Meine persönliche Meinung ist, daß man sich ein Pferd als Freizeitpartner anschafft, ähnlich einem Hund oder einer Katze. Und wenn dieser Freizeitpartner einmal erkrankt oder mit dem Alter mehr Aufwand macht, sollte man aus Respekt zu der Beziehung die man hoffentlich aufgebaut hat, das Pferd nicht einfach aus Bequemlichkeit zum Schlachter bringen. Für die meisten versteht sich das von selbst, aber halt nicht für alle. Manche sehen ihre Beziehung zu Ihrem Pferd eher so wie zu ihrem Auto: Wenn das immer öfter repariert werden muss, oder veraltet ist muss eben ein neues Auto her.
Und meine Sorge ist, das solche Leute ihre Nicht-Schlachtpferde dann als Beisteller oder Freizeitpferde etc. loswerden wollen. Es kommt häufig vor, daß Sportpferde als Freizeitpferde weitergereicht (" für den Freizeitbereich noch gut geeignet...") werden und der alte Besitzer sich noch damit rühmt sein Pferd in gute Hände abgegeben zu haben.  Nicht selten muss der neue Besitzer in kurzer Zeit feststellen, dass er das Pferd nur noch pflegen (nicht reiten) kann. Das mag im Einzelfall auch ok sein, aber ich frage mich ob da tatsächlich genug Nachfrage an Pflegefellen besteht, die das Angebot abdecken könnte, würden jetzt alle Pferde als Nicht-Schlachtpferd deklariert. Vielleicht brauchen wir dann bald auch Tierheime für Pferde.
Aber wer soll dann die anfallenden Kosten für Pflege, Futter und ggf. Behandlungen bezahlen? Oh , ich hab da gerade eine Idee!  :excited1:Vielleicht könnte man einen Fond gründen in den Teile von Start, Nenn und Preisgelder, Turnier und Renntaxe etc. einfließen um die Kosten zu stemmen.
Für viele steht allerdings die Schlachtung ( wenn es korrekt vorgeht), selbst wenn man sie in Erwägung ziehen würde, wegen einer Wartezeit von u.U. bis zu einem halben Jahr nach der Gabe bestimmter oder umgewidmeter Medikamente, eh nicht mehr zur Debatte. Denn in vielen Fällen wäre es herzlos, und auch tierschutzrechtlich nicht in Ordnung, den Tieren bestimmte Medikamente zu verweigern, damit man sie dann nach der Wartezeit schlachten könnte.
Man sollte sich also immer bewusst sein, das bei dem Kauf oder der Übernahme eines Pferdes hohe Kosten enstehen können ( und erfahrungsgemäß auch tuen). Es sind halt keine Hamster!!
Pferde sind teuer in der Haltung, sehr zeitaufwändig und die Tierarzt- und Pflegekosten sind enorm!!! Das sollte man sich jedesmal vorher klar machen und bloß nicht zu knapp kalkulieren! Und auch auf einen langen Zeitraum :hug2:  planen, denn Pferde können ja auch sehr (!) alt werden. Dazu steigen im Alter oft noch Zeitaufwand und Kosten, will man sich wirklich gut kümmern, und es nicht einfach irgendwo abstellen.
Deswegen bitte erst immer ganz rational drüber nachdenken ob es dauerhaft und mit Notfallpuffer finanziell zu stemmen ist, wenn man irgendwo ein Schnäppchen machen kann oder ein Pferd retten möchte.
« Letzte Änderung: 17. April 2018, 18:29:33 von kerstind »

Offline kerstind

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Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
« Antwort #44 am: 17. April 2018, 19:16:08 »
Ich muss jetzt fairerweise beifügen, das es gar nicht so einfach ist tatsächlich 20-30 Jahre vorrauszusehen ob man der Pferdehaltung dann noch gewachsen ist. Und das wäre ja eine durchaus denkbare Zeitspanne bei einem jungen Pferd.
Vielleicht kommt es durch irgendwelche Schicksalschläge dazu, dass man das Pferd, das vielleicht auch nicht mehr als Reitpferd unterzubringen ist, nicht mehr halten kann? Vielleicht möchte man dann einem schwierigen oder kranken oder altem Pferd das herumreichen oder schlechtere Versorgung beim potentiellen Folgebesitzer ersparen, findet auch keinen geeigneten Gnadenhofplatz...  Was macht man dann? Es kann dann auch durchaus eine zwar herzzerreißende aber verantwortungsvolle Tat sein, sein Pferd in so einer verzweifelten Lage schlachten zu lassen.
Das wäre dann auch ein Fall den ich als Tierarzt bei einem Nicht-Lebensmittelliefernden Tier abwägen müsste. Vielleicht hat das Pferd z.B. eine chron. Hufrehe. Nicht unheilbar krank, benötigt aber eine lange Rehabilitation und ist in dem Zustand nicht vermittelbar, der Besitzer ist selber krank oder kann die Kosten für das Pferd nicht mehr tragen. Was nun? Ist das für mich ein vernünftiger Grund zum Einschläfern? Gar nicht so einfach...