Pferdefreunde-Niederrhein
SONSTIGES => Pferd - Umgang / Reiten / Ausbildung => Thema gestartet von: Lettir am 16. September 2013, 20:20:16
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Angenommen Frau Müller kauft ihre RB ,darf die Besitzerin dann Vertraglich bestimmen das das Pony den Hof nicht verlassen darf ?Bzw. das es weiterhin da eingestallt werden bleiben muß ?
Ich denke das das nicht geht ,sobald das Pony in Frau Müllers Besitz übergangen ist ,kann Sie es doch einstallen wo sie will ,oder? egal ob das in dem Schutzvertrag steht oder nicht ??? ??? ???
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Knifflige Frage :gruebel1: .
Es gibt nichts , was es nicht gibt .
Falls den Vertrag BEIDE Parteien mit dieser Vereinbarung unterschrieben haben , warum nicht !( Aber ich weiß es nicht !!! )
Frau Müller wusste ja DAS Sie das so unterzeichnet .
Falls Din steht das Sie das Hotta sonst zurückgeben muß , falls Sie sich nicht daran hält , wäre ich vorsichtig .
Und sonst Anwalt fragen .
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Solche vertragsklauseln sind in der regel rechtlich nicht haltbar, tatsaechlich kann bei einem kauf mit besitzeruebergabe anschließend das gemacht werden, was der neue besitzer fuer richtig haelt, wenn er das begruenden kann. Das gilt, solange kein hoeheres recht tangiert wird. (wie beispielsweise bei alten gebaeuden der denkmalschutz- hier gehen die bestimmungen automatisch auf den neuen besitzer ueber, ob er will oder nicht).
Deshalb geben einige tierheime die tiere nur mit pflegevertrag ab. Da bleibt das tierheim eigentuemer und somit koennen sie weiter bestimmen, was mit dem tier passiert. Das geld ist da kein kaufpreis sondern eine vermittlungsgebuer und ist an bestimmte vorgaben gebunden. Wenn denen bei einer nachkontrolle was auffaellt ist es so leichter, das tier wieder mitzunehmen. Ist ja noch ihres ;)
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Ich kenne diese Klausel aus einem "Verfügungsvertrag", also "stelle Pferd zur Verfügung".
Das hatte eine Freundin (aber schon vor fast 10 Jahren) gemacht, aber ob das rechtlich abgesichert war glaube ich kaum.
Beim Verkauf müsste aber jedem klar sein, das diese Klausel Null rechtliche Wirkung hat. Das Tier (welches im Gesetzbuch eh als Gegenstand oder Sache gehandelt wird) wurde verkauft und man hat keinerlei Rechte mehr daran.
Beim Schutzvertrag viell. schon eher, sobald aber auch nur 1€ fließt (und das im Vertrag auch notiert wurde) kann Zehnmal Schutzvertrag draufstehen, es ist dann ein Kaufvertrag und wird auch so gehandelt.
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Es handelt sich um einen Kaufvertrag mit Nutzungssausschluss und das ist rechtens, wenn beide Seiten den Vertrag ratifizieren. An dieser Stelle greift nicht der Passus einer "sittenwidrigen" Klausel.
Wobei ich mich frage, wie ein Ausritt im Falle eines Rechtsstreites bewertet werden würde...
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Nutzungsausschluß: darf nicht außerhalb des Hofes "genutzt" werden?