Pferdefreunde-Niederrhein
SONSTIGES => Tipps und Tricks rund um die Pferdehaltung => Thema gestartet von: Grimnir am 30. Dezember 2008, 12:36:23
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Hallo Kreis Weseler, bisher haben wir doch immer die Aufkleber für die Reikennzeichen so Mitte Dezember automatisch zugeschickt bekommen. Dieses Jahr habe ich noch nichts bekommen. Ihr wohl? Auf der HP vom Kreis steht auch nichts, dass sich was geändert hat.
Viele Grüße Grimnir
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Hey, Du hast recht, ich habe auch nichts bekommen. hmmm
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Ist ja beruhigend. Hab schon gedacht die haben mich vergessen...
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so hab grad mal da angerufen, alles in Butter, die Teile kommen heute oder morgen mit der Post, sind jedenfalls raus ;D, dann steht dem Neujahrsritt wohl nix im Wege ;)
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Oh gut. Heute waren sie nicht dabei. Dann kommen sie wohl morgen. Danke!
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...bei mir waren sie heute im briefkasten!
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Bei mir auch heute angekommen!
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Ich habe meine heute auch schon bekommen.
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An wen muss ich mich denn wenden wegen ganz neuen Kennzeichen?
Kreis Wesel?
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Kreis Wesel
Fachgruppe 60-02
Natur- und Landschaftsschutz,...
Reeser Landstr. 31
46483 Wesel
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Hier werden sie geholfen,
wusst ich doch :)
Danke Kerha
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Gern geschehen, überweise gerade das Geld.....
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Hey,
meine sind wie jedes Jahr automatisch ende Dezember im Briefkasten gelandet ;D Gott sei Dank, ein Jahr kam zwar eine Mahnung, aber die Kennzeichen blieben aus. :tickedoff:
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Kann man die nicht sogar online anfordern inzwischen ? Also neue meine ich
LG
Nicole
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und wo bekommt ihr gocher diese her????hmmm??? sagt es mir,danke O0
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Die Schilder bzw. Aufkleber bekommst Du beim Kreis Kleve!Guckst Du hier:
http://www.kreis-kleve.de/C125713E002C4A6B/html/52BED42D8F1EF7DAC12571AF0028DD42?opendocument&nid1=45455
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du bist einfach genial danke dina
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Und wenn Du wissen möchtest was es kostet guckst Du hier:
http://www.kreis-kleve.de/C12570CB003A90BD/html/56BB65A940FB1C03C125751C0028FB62?OpenDocument
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supi,dann werde ich da morgen ganz artig anrufen und zwei bestellen.da meine DU ja nun wech /abgelaufen sind. O0 und los kanns gehn
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30,40 Euro *flööt*
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nee für uns dann ja nicht sondern 38,80 sind die weseler etwa billiger???
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Die haben auch nicht den schönen Reichswald ;) ;D
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Aber wir können mit Weseler Plaketten im Reichswald reitern :angel:
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Und "Besucher", die nur mal mit dem Hänger zum Reichswald fahren brauchen gar keine Plaketten.
Keine Falsch-Info!!! Ich habe mich damals beim Förster aufgeregt, daß die Hallen-Pinguine, die uns
Buschreitern ja eigentlich durch ihre Gelände-Raserei den guten Ruf ruinieren, ja sowieso fast nie
eine Plakette haben. Brauchen die auch nicht! Die zählen unter "Besucher" und reiten Kennzeichen-
und Abgabenfrei. Zumindest, wenn sie nur einige male im Jahr mit ihren Pferden die Wildnis unsicher
machen.
Diese Reiter werden vom Förster bei Fehlverhalten sicher ermahnt, bleiben aber straffrei...
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Bevor hier wieder fehlerhafte juristische Informationen in Umlauf kommen, nachfolgend das Zitat aus dem Landschaftsgesetz (LG) NRW:
"§ 51 Kennzeichnung von Reitpferden, Reitabgabe
(1) Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen.
(2) Kennzeichen nach Absatz 1 dürfen nur gegen Entrichtung einer Abgabe ausgegeben werden. Die Abgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen nach § 53 Abs. 3 zweckgebunden; sie fließt den höheren Landschaftsbehörden zu."
Ich habe gerade mal mit der Unteren Landschaftsbehörde telefoniert: So etwas wie ein "Besucherstatus" existiert nicht. Das Bußgeld für das Nichtführen einer Reiterplakette beläuft sich auf 25 bis 750 EUR abhängig von der Schwere des Vergehens. Wer einen (Verkehrs-)Unfall mit einem nicht gekennzeichneten Pferd verursacht, sollte vorher mit seiner Haftpflichtversicherung klären, ob unter diesen Umständen noch ein Versicherungsschutz gewährt wird.
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OK - laut Landschaftsgesetz (LG) NRW vielleicht nicht...
Aber wer ist denn der "Vollstrecker" dieses Gesetzes? Doch hauptsächlich der jeweilige Revierbeamte
(umgangssprachlich auch Förster genannt)!
Also liebe "Besucher": rechtlich gesehen haltet Ihr Euch nicht an die bestehenden und geltenden Regeln -
aber praktisch gesehen... ;) ;) ;)
Ich mach mal eine neue Box auf :crazy2:
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Die Einhaltung des Landschaftsgesetzes wird von der Unteren Landschaftsbehörde beauftragt. Unmittelbar zuständig ist das Amt für Grünflachen bzw. das Amt für Kataster, in kleineren Gemeinden fallen beide mit dem Ordnungsamt zusammen. Mittelbar zuständig sind die Mitarbeiter der Bundesforstverwaltung ("Oberförster").