Pferdefreunde-Niederrhein
SONSTIGES => Krankheiten, Pflege und Vorbeugung => Thema gestartet von: Kerha am 30. November 2014, 19:15:58
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Leute, hier bitte keine Medikamente zur Abgabe anbieten, kann mächtig Ärger geben.
Auch Wurmkuren sind verschreibungspflichtig und dürfen nur über den Tierarzt bzw. über Rezept von einer Apotheke abgegeben werden,
die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten von Privatpersonen ist strafbar!
Was Ihr privat online einkauft oder in Holland ist mir egal, aber ich möchte das hier nicht sehen.
Danke für Euer Verständnis!
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Deutschland ist spitze in solchen Sachen!
Besser 400 ml Wurmkur in den Müll als verschenken.
Den Rest spar ich mir jetzt... :nono3:
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Deutschland ist spitze in solchen Sachen!
Besser 400 ml Wurmkur in den Müll als verschenken.
Den Rest spar ich mir jetzt... :nono3:
*gg* naja, den Rest könntest Du ja auch bei Deinen eigenen Pferden in 3 Monaten anwenden...
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Eine geöffnete Packung drei Monate verwahren?
Das würde ich nicht machen.
Finde, das sollte zeitnah verbraucht werden.
Aber so tickt man in Deutschland.
Immer kommerziell.
Sogar beim Verschenken soll man bestraft werden.