also das eine Mistplatte mit abfluß in den güllekeller pflicht ist ,ist nicht neu .an diese Sache mit den Pferden auf der Weide ....kann ich nicht glauben .........ausser.....es geht speziell um diesen Hof weil der eventuell im Wasserschutzgebiet liegt und nur bei einhaltung dieser auflagen dort pferde halten darf.
aber nix ist unmöglich und was der eine darf gilt für den anderen noch lange nicht ,kennt man ja
das mit dem überdachen hab ich auch schon mal mitbekommen ,das mußte hier ein pferdehalter vom amt aus machen lassen ,was draus geworden weis der kuckuk .