Autor Thema: Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern  (Gelesen 5596 mal)

Offline Kirel

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Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern
« am: 06. August 2009, 12:31:00 »
"Frankfurt/Main - Für Verletzungen, die sich ein Kind beim Ausreiten zuzieht, haftet grundsätzlich der Halter des Pferdes. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.

Nach dem Richterspruch gilt dies auch dann, wenn das Kind die ständige Betreuung des Tieres übernommen hat. Die sogenannte gesetzliche Tierhalterhaftung werde dadurch nicht berührt, hieß es vom Gericht (Az.: 4 U 210/08).

Das Gericht gab mit seinem Beschluss der Klage eines zwölfjährigen Mädchens statt. Die Klägerin, die seit ihrem sechsten Lebensjahr reitet, hatte die Betreuung eines Pferdes übernommen. Dafür durfte sie auch mit dem Tier ausreiten. Bei einem solchen Ritt scheute das Pferd vor einem Traktor, die Klägerin stürzte und erlitt schwere Schädelverletzungen. Die Halterin des Pferdes lehnte eine Haftung mit der Begründung ab, die Klägerin sei als Reiterin allein für den Unfall verantwortlich.

Das OLG sah die Sache anders und sprach dem Mädchen ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro zu. Insbesondere sahen die Richter, auch mit Blick auf das Alter des Mädchens, kein Mitverschulden an dem Unfall. Daher bleibe es bei der gesetzlichen Regelung, wonach ein Verschulden des Tierhalters vermutet werde. Den prinzipiell möglichen Gegenbeweis sei die Pferdehalterin schuldig geblieben."
(dpa) 03.08.2009

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1246883212071.shtml

Offline Unisono

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Re: Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern
« Antwort #1 am: 06. August 2009, 13:39:26 »
....die muss jetzt 150000€ Schmerzensgeld zahlen, aus eigener Tasche???

Ich reite mein Pferd nur noch alleine.....
Der Himmel wird erst schön durch ein paar Wolken...

Offline BabyBoundin

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Re: Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern
« Antwort #2 am: 06. August 2009, 13:44:40 »
Musste Vertraglich festhalten bei ner RB.Musste damals auch unterschreiben dass ich ne eigene UV Versicherung hab und sie von Ansprüchen die mit der Pferdehaftpflicht nicht gedeckt sind freistelle.

Wie das aber nun aussieht bei minderjährigen weiß ich nicht.

Ich weiß nur, dass minderjährige ggf. für Schäden am Pferd haftbar gemacht werden können, die keine Private HP übernimmt.
Der Unterschied zwischen Tätowierten und Nicht-Tätowierten ist der, dass es den Tätowierten nicht stört, wenn der andere NICHT tätowiert ist.

Wenn Reining einfach wäre, hiesse es Pleasure ;-)

Team-Nao

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Re: Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern
« Antwort #3 am: 06. August 2009, 16:40:53 »
Am einfachsten ist da die ganz simple Pferdehalterhaftpflicht... Fremdreiter mitversichern und jut is ^^

Nelli

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Re: Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern
« Antwort #4 am: 07. August 2009, 12:36:28 »
Jau, die hab ich auch mit allem pi pa po für läppische 80 Euro im Monat   O0


Also ich gehe ja mal in dem Fall davon aus, dass es die Halterin nicht aus eigener Tasche zahlen muss, sondern irgendwie die Versicherung dafür aufgekommen ist, oder? Oder teilweise??
Kann mir nicht vorstellen, dass die Bank einem das mal eben so zur Verfügung stellt...

Team-Nao

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Re: Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern
« Antwort #5 am: 07. August 2009, 12:38:25 »
80 im Monat? Du meinst wohl Jahr :D

Weeeeeeeeeeeenn sie denn ne Versicherung hat ;)

Nelli

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Re: Pferdehalter haftet bei Reitunfall von Kindern
« Antwort #6 am: 07. August 2009, 12:39:50 »
lol

Ja klar    ;D   Ich meinte im Jahr...das wäre ja echt der Wahnsinn. "Bitte einmal Pferd vergolden, bitte"   :2funny: