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  • VFD-Seminar"Futtermittelkunde": 25. November 2016

Autor Thema: 25.11.16: VFD-Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm  (Gelesen 2917 mal)

Offline Blossi

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25.11.16: VFD-Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm
« am: 02. September 2016, 22:45:18 »
Veranstaltung des VFD-Kreisverbands Kleve e. V.:

Auch in diesem Jahr kommt Conny Röhm wieder zu uns. Das Thema wird Futtermittelkunde sein, das Seminar beginnt um 19 Uhr und dauert ca. 3,5 Stunden.

Ort:

Gaststätte "Zur Niersbrücke"
Harttor 27
47608 Geldern

Weitere Informationen folgen noch; dann auch nachzulesen auf www.vfd-kleve.de oder auf unserer facebook-Seite: VFD-Kleve

Die Veranstaltung wird auf jeden Fall als VFD-Fortbildung anerkannt - also das Datum schonmal vormerken!



Es gelten die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der VFD NRW; wer mag, kann sie hier nachlesen:

Allgemeine Veranstaltungshinweise

1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
2. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.
4. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).
5. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
6. Zugelassen sind anbindesichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 4-jährig sein.
7. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
8. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss.
10. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
11. Jeder Reiter sollte einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd eine Schutzkappe nach gültiger DIN-Norm tragen.
12. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
13. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Der Bundessportwart kann bei wiederholten Platzverweisen bundesweite Veranstaltungssperren von jeweils bis zu einem Jahr verhängen. Platzverweise und Veranstaltungssperren können in einer gesonderten Kartei erfasst werden. Zu den Einzelheiten wird auf die Satzung des Bundesverbandes der VFD §7 und die Strafordnung des Bundesverbandes der VFD (StrafOBV) verwiesen.
14. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
15 .Nennungen müssen auf dem vorgesehenen Formular bis Nennungsschluss (Poststempel) eingehen. Es werden nur Nennungen mit gleichzeitiger Zahlung des Nenn- bzw. Startgeldes bzw. der in der Ausschreibung genannten Anzahlung entgegengenommen. Das Nenngeld ist per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu zahlen.
16. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.
17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen zurückerstattet.
18. Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich im Jahr der Veranstaltung kein bezahlter Sportler im Sinne des §67a Abs. 3 Abgabeordnung (AO) bin. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls nicht startberechtigt wäre.
19. Alle bei der Anmeldung erhobenen Daten werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten weitergegeben.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die auf dieser Seite aufgeführten allgemeinen sowie die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen gelesen, verstanden und angenommen habe.



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Ort, Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)




Um unsere Vereinsarbeit zu unterstützen schreiben wir Berichte, die wir gegebenenfalls mit einem Foto veröffentlichen möchten, z.B. auf unserer Internetseite oder Zeitung. Ebenfalls möchten wir die Email- Adresse der Absender nutzen um ihnen Informationen zukommen zu lassen.
Mit den Ankreuzen der Optionen und der zweiten Unterschrift stimmt der Unterzeichner bis auf Widerruf zu:

O   Berichte und/oder Fotos zu veröffentlichen
O   mittels der Email-Adresse dem Absender Informationen der VFD zu schicken.


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Ort, Datum, Unterschrift   (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)


Offline Stina83

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Re: 25.11.16: VFD-Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm
« Antwort #1 am: 08. September 2016, 15:30:17 »
Ich möchte mich gerne anmelden
Wenn der Mensch je eine große Eroberung gemacht hat, so ist es die, dass er sich das Pferd zum Freunde gewonnen hat.

Offline Blossi

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Re: 25.11.16: VFD-Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm
« Antwort #2 am: 08. September 2016, 19:44:13 »
Prima, Stina! Schickst du mir bitte eine mail an astrid-josten ät vfd-kleve.de

dann merke ich dich schonmal vor und wir schicken dir die kompletten Infos, sobald alles "steht".    :hello:

Offline Blossi

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Re: 25.11.16: VFD-Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm
« Antwort #3 am: 03. Oktober 2016, 00:25:45 »

So, ab sofort könnt ihr euch fest anmelden!     :hug2:

25.11.2016    19.00 Uhr
Zur Niersbrücke (im Saal), Harttor 27, 47608 Geldern

Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm (Twardy)

Wer sie noch nicht live erlebt hat: Conny Twardy ist Pferdewissenschaftlerin, unabhängige Futterberaterin und hat eine sehr lebendige Art, komplizierte Sachverhalte verständlich zu machen. Wir freuen uns sehr, sie wieder im Kreis Kleve zu haben, diesmal:

Wenn es um die Fütterung geht, teilen sich die Lager: Die einen verfechten Heu ohne Begrenzung, die anderen schwören auf den Hafer.
Aber was immer viel zu kurz kommt, ist die Futtermittelkunde. Was ist eigentlich drin in Heu, Stroh, Holz, Hafer und Gerste? Macht Heu wirklich nicht dick? Und wann ist Gras mehr als nur grün? Was genau macht Pferde lebhaft und worauf können sie verzichten?
Im Seminar Futtermittelkunde werfen wir einen genauen Blick auf - nun ja - die Futtermittel. Von Mähwiese bis zum Heuballen und von Sämling bis zum Getreidekorn gucken wir uns unsere Futtermittel mal genauer an.

Dauer: ca. 3,5 Stunden, Beginn 19.00 Uhr, die Veranstaltung ist als VFD-Fortbildungsmaßnahme für Übungsleiter und Prüfer anerkannt. Mindestteilnehmerzahl: 20, Anmeldeschluß ist der 30.10.2016, bitte schriftlich anmelden bei jutta-kuehn@vfd-kleve.de

Die Teilnahme für VFD-Mitglieder kostet € 15,--, für Noch-Nicht-Mitglieder fällt zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von € 5,-- an. Bitte überweist den entsprechenden Betrag unter Namensangabe mit Zusatz „Futtermittelseminar“ auf unser Vereinskonto bei der Volksbank an der Niers, IBAN: DE3832 0613 8426 0127 7010, BIC: GENODED1GDL

Es gelten die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der VFD, s. o.,
Veranstalter ist der VFD Kreisverband Kleve e.V.

Offline Shanti

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Re: 25.11.16: VFD-Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm
« Antwort #4 am: 03. Oktober 2016, 15:05:20 »
Prima.Dann werd ich mich mal anmelden. :)
Überlege gut,ob das,was du zu sagen hast,es wert ist,die Stille zu durchbrechen

Offline Steffi82

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Re: 25.11.16: VFD-Seminar "Futtermittelkunde" mit Conny Röhm
« Antwort #5 am: 25. November 2016, 13:37:19 »
Schieb... gerade gesehen, dass das ja heute ist...

Ich hoffe, wir bekommen einen ausführlichen Bericht...  :music1:
Wohin auch immer Du gehst - bring Dein Herz mit...