Auf den Punkt, Bee.
Sachkundenachweis, Haltergenehmigung speziell für den jeweiligen Hund, nachgewiesene Haftpflichtversicherung, einwandfreies Führungszeugnis, Nachweis das es ein Tierschutzhund ist und er keiner Privatperson abgekauft wird... usw
Nicht zu vergessen nette Menschen sowohl beim Veterinäramt als auch beim Ordnugnsamt.
Und es gibt Rassen die trotz allem nicht eingeführt werden dürfen, dass sind alle Terrier-Listenhunde, also Pitbull-Terrier, Stafford-Terrier... Weiss nicht ob sie aus EU-Ländern einreisen dürfen!? Glaube nicht, will aber nix falsches sagen. Aus Drittländern jedenfalls ist die Einfuhr strikt verboten.