Pferdefreunde-Niederrhein

SONSTIGES => Sonstige Fragen + Problemlösungen => Thema gestartet von: Steffi82 am 16. Dezember 2015, 19:44:55

Titel: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Steffi82 am 16. Dezember 2015, 19:44:55
Im Kreis Borken wird wohl im Moment kontrolliert, ob im Equidenpass die Eintragung Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd vorgenommen wurde. Wer kennt sich damit aus bzw. hat das schonmal erlebt. Es sollen wohl Bußgelder verhängt werden...  :-\ Ist da in letzter Zeit irgendwas geändert worden?
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Lettir am 16. Dezember 2015, 20:05:10
kann ich mir nicht vorstellen dass das legal ist. aber das Veterinäramt sollte das eigentlich wissen denke ich
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: robin am 16. Dezember 2015, 20:21:47
Hab ich ja noch nie gehört. Wer kontrolliert daß denn?
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Grinsekatha am 17. Dezember 2015, 07:04:45
Doch das stimmt so. Ich kann dir gerade keine verlässliche Quelle nennen, aber als ich mein Pferd vor 4 Jahren gekauft habe, hat mich mein Tierarzt darauf hingewiesen dass ich das ausgefüllt und unterschrieben haben muss und er das auch kontrollieren muss. Wer da aber kommt und das kontrolliert.. das Vet-amt wahrscheinlich. Es geht halt darum dass Schlachtpferde eben bestimmte Medikamente nicht bekommen dürfen. Ist irgendwo auf den letzten Seiten des Equidenpasses.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Steffi82 am 17. Dezember 2015, 07:16:35
Das man das ausfüllen muss ist mir auch bekannt. Ich hatte nur bisher noch nie davon gehört, dass die auch rumfahren und ganze Ställe kontrollieren und dann auch Bußgelder verhängen. Eigentlich muss wohl der Equidenpass auch immer am Stall sein. Aber die Stallbetreiber lassen sich eine Kope geben, die sie dann vorzeigen können, denn wer möchte ihn schon immer im Stall lassen.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Grinsekatha am 17. Dezember 2015, 07:28:12
Die Diskussion mit dem pass am Stall hatte ich auch schon. Als wenn ich das original am Stall liegen lasse. Mein Tierarzt hat mir das damals gesagt dass das ab und an kontrolliert wird, hab ich aber in "real" noch nie mitbekommen. Außer auf dem Turnier..
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Bee am 17. Dezember 2015, 10:00:35
Das Original muss im Stall sein?Hat wohl keiner was von, wen mein Schrank dort abgeschlossen ist.
 Und beim Ausreiten am besten noch mitführen? Wie unpraktikabel ist das denn?
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Grinsekatha am 17. Dezember 2015, 10:09:50
Der darf nicht in deinem abgeschlossenen Schrank sein sondern muss eigentlich im Original beim Stallbesitzer liegen. Ich kenne allerdings Fälle in denen der Stallbesitzer die Herausgabe des Passes verweigert hat als der Pferdebesitzer ausstallen wollte. Also bei mir bleibt der Pass schön zu Hause.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: WistfulSloth am 17. Dezember 2015, 22:02:26
das hat was mit dem neuen Arzneimittelgesetz zu tun. Jetzt muss der SB wohl nachweisen könne, welche Medikamente verabreicht wurden. Was genaues (verlässliches) weiß ich dazu auch nicht.

Mein Pass bleibt bei mir. Zu dem hat mein Pass (aus den Niederlanden) gar keine Seite auf der irgendwas in bezug auf die Schlachtpferd tauglichkeit steht. Bzw. der hat halt nur ein paar seiten wo wenn gewissse Medikamente eingetragen werden müssten
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Condorline am 18. Dezember 2015, 07:01:27
Hatte der Paß von Horst auch nicht. Mußt du dann bei der FN anfordern. Kostete nix.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: finche am 18. Dezember 2015, 14:51:27

Ich habe mir ein Duplikat ausstellen lassen müssen, weil das Original vom Vorbesitzer vernichtet(!) wurde.

Da mein liebes Tier aus Holland war, hat mich das Ganze gute 200.- Euro und eine Menge Lauferei gekostet:-(
Für meinen Moritz warte ich noch auf den Besuch des Zuchtwartes, der mir das Ding ausstellen kann.
Schwarz und grün könnte ich mich ärgern, daß die Tiere dann automatisch Nicht-Schlachtpferde sind, sobald man mit Duplikaten hantiert.

Helle Daach,
Finche




Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Grinsekatha am 18. Dezember 2015, 16:31:49
Naja, schlachten lassen kannst du sie ja trotzdem, die sind dann nur nicht für den Verzehr freigegeben..
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: finche am 19. Dezember 2015, 07:28:27

Na, wenn Du Dich da mal nicht täuschst...

Je nachdem, mit wem Du zu tun hast, zitiert man dann bedauernd lächelnd das Tierschutzgesetz, nachdem man keinem Tier Leid zufügen darf, wenn es nicht unumgänglich ist. Hast Du die Unumgänglichkeit der Schlachtung treffend dargelegt, erklärt Dir Dein Schlachter, daß jetzt Extra-Kosten entstünden, da seine Räumlichkeiten nicht für Nicht-Schlachttiere geeignet seien aufgrund irgendwelcher Vorschriften. Natürlich würde er Dich gerne unterstützen und einen Transport in die nächste Tierkörperverwertung organisieren, aber das Pferd zerlegen, um Hundefutter daraus zu machen? Eben leider nicht mehr möglich - s. o.

Ist es nicht so, Kerha?

Wohlgemerkt: Futter für die eigenen Hunde, damit niemand Anderes das Risiko einer Kontaminierung tragen muß. Und es versteht sich von selbst, daß ich so etwas nur tun würde, wenn das Tier nicht mit Medikamenten vollgestopft worden wäre...

Aber ich finde eben nicht, daß tote Pferde nur wegen eines doppelten Equidenpasses automatisch Sondermüll sind und andere ggfs. für meine Hunde sterben müssen anstatt ich sinnvollerweise das Fleisch des eigenen Tieres verwerten darf. Am besten sterben Pferde natürlich an Altersschwäche, aber...

Helle Daach,
Finche

Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Lettir am 19. Dezember 2015, 12:49:59
http://www.pferderevue.at/?+Neuer+Pferdepass+ab+1.1.2016+&id=2500%2C5481008%2C%2C%2CY2Q9MQ%3D%3D


Es wird eine neue Verordnung geben ,aha  :surrender1:
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Kerha am 19. Dezember 2015, 18:13:17
Zitat
Aber ich finde eben nicht, daß tote Pferde nur wegen eines doppelten Equidenpasses automatisch Sondermüll sind und andere ggfs. für meine Hunde sterben müssen anstatt ich sinnvollerweise das Fleisch des eigenen Tieres verwerten darf. Am besten sterben Pferde natürlich an Altersschwäche, aber...

Das Problem dabei ist, daß eben keiner nachweisen kann, daß das Pferd im ersten (verschwundene) als Schlachtpferd eingetragen ist - und damit anders dasteht mit der medikamentellen Behandlung als ein Nicht-Schlachtpferd. So weiß man nicht, ob das Pferd schon Medikamente bekommen hat, die ein Schlachtpferd nicht bekommen darf, und so wird zur Sicherheit des Verbrauchers dann im 2. Paß eben Nicht-Schlachtpferd eingetragen.

Zitat
Je nachdem, mit wem Du zu tun hast, zitiert man dann bedauernd lächelnd das Tierschutzgesetz, nachdem man keinem Tier Leid zufügen darf, wenn es nicht unumgänglich ist. Hast Du die Unumgänglichkeit der Schlachtung treffend dargelegt, erklärt Dir Dein Schlachter, daß jetzt Extra-Kosten entstünden, da seine Räumlichkeiten nicht für Nicht-Schlachttiere geeignet seien aufgrund irgendwelcher Vorschriften. Natürlich würde er Dich gerne unterstützen und einen Transport in die nächste Tierkörperverwertung organisieren, aber das Pferd zerlegen, um Hundefutter daraus zu machen? Eben leider nicht mehr möglich - s. o.

Ich weiß nicht, was es da für ein Problem gibt - wenn das Nicht-Schlachtpferd lt. TSG getötet werden kann, wird der Tierarzt zur Einschläferung bestellt, da braucht man keine Schlachträume. Das Tier darf sowieso nicht weiter verwertet werden.

Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Kerha am 19. Dezember 2015, 18:16:56
http://www.pferderevue.at/?+Neuer+Pferdepass+ab+1.1.2016+&id=2500%2C5481008%2C%2C%2CY2Q9MQ%3D%3D

Es wird eine neue Verordnung geben ,aha  :surrender1:

Naja, den Sch... haben wir schon länger bei den Heimtierausweisen für die EU... mit Laminierung, Beschreibung der Chip-Implantationsstelle. Die Arschkarte haben natürlich immer die Aussteller der Ausweise, die daran immer länger sitzen, damit sie alles ordnungsgemäß und fehlerfrei ausfüllen *grummel* 
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: WistfulSloth am 20. Dezember 2015, 08:41:05
Das ist jetzt vll. eine dumme Frage, aber die neuen Pässe gelten nur für "Neu-Beantragungen" oder? Man muss seinen alten Pass nicht erneuern lassen oder?
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Kerha am 21. Dezember 2015, 08:32:20
Soweit ich weiß, gilt "Bestandsschutz", also die bisher ausgestellten gelten so weiter.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Paul99 am 21. Dezember 2015, 19:51:05
http://www.pferderevue.at/?+Neuer+Pferdepass+ab+1.1.2016+&id=2500%2C5481008%2C%2C%2CY2Q9MQ%3D%3D


Es wird eine neue Verordnung geben ,aha  :surrender1:

Ja, offensichtlich wird es in Österreich eine neue Verordnung geben.

Jetzt habe ich nur noch nicht raus warum euch das so interessiert?  :gruebel1:

Wenn mir dazu mal jemand was sagen könnte?  :kaffee:
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Nakema am 22. Dezember 2015, 07:57:16
Im Kreis Borken sind Bußgelder verhängt worden. Das ist ja schon interessant... wer will schon Bußgelder bezahlen??
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: pferdepensionkli am 27. Dezember 2015, 14:50:46
aöso zunächstmal zu dem Vorhandensein von Equidenpässen beim Stallbetreiber:
In Baden Würtemberg seit fast 10 Jahren Praxis: Wer ein Pferdepension hat, gilt als gewerblicher Pferdehalter und unterleigt der Aufsicht des Kreisvetamtes, wer eigene Pferde in Eigenregie hält, muss Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel eine Fortbildung gewerbliche Pferdehaltung gem FN Richtlinien, keine Ahnung von Pferdehaltung, keine eigene Pferdehaltung, so ähnlich wie Hundeführerschein bei Hunden über 40 cm, entweder Hundeführerschein oder Hund abschaffen.

Da ich als Reitlehrer und als Fahrbetrieb mit Pferdekutsche angemeldet bin, unterliegt mein gesamter Betrieb der Kontrolle des Kreisvetamtes, auch die Pensionspferde. Klar formuliert: Der Equidenpass gehört an den Stall, beim Ausreiten muss er mitgenommen werden oder aber er muss binnen 2 Stunden verfügbar sein.

Bis jetzt konnte ich mich mit dem Kreisvetamt einigen, dass es reicht, wenn eine Kopie bei mir ist und wenn der Pferdebesitzer im Falle von Behandlungen diese unmittelbar nachtragen lässt, sollte das Kreisvetamt sich darauf nicht mehr einlassen, können die den Pensionsbetrieb stillegen und die Einstallerhaltung verbieten, wenn der Stallbetreiber sich die Papiere nicht aushändigen lässt. QAndererseits darf ein Stallbetreiber keine Papiere zurückhalten, die Pferde dürfen ja ohne Papiere nichtmal zu einem anderen Stall geritten oder gefahren werden.

Was die Sache schlimmer macht: Pferde ohne Equidenpass dürfen weder gekauft noch verkauft noch eingestzellt werden, es gibt aber immer noch Menschen, die Pferde ohne Pass kaufen oder verkaufen. der richtige Weg: ein Pferd soll ohne Equidenpass bei mir eingestallt werden, also rufe ich -bevor das Pferd den Hof betritt- dfas Kreisvetamt an und beantrage eine Ausnahmegenehmigung. Die bekomme ich unter der Auflage, dass sofort bei der Einstallung Papiere beantragt werden.

Ich bin eigentlich dagegen, dass wir als Stallbetreiber den Büttel und den Hilfssheriff des Kreisvetamtes machen, aber wenn ich sehe, wie viele angebliche Pferdefreunde Böcke ohne Papiere, ohne regelmäßige Wurmkuren halten und rumgurken und wie viele Leute Pferde haben und nicht regelmäßig Futtergeld zahlen, so ist die Vorstellung, dass ich vom Kreisveterinäramt gezwungen bin, Equidenpässe zu kontrollieren schon ein erträgliches Übel, zu wünschen wäre allerdings, dass alle anderen Stallbetreiber auch Mindestanforderungen erfüllen müssen, damit endlich mal ein paar wenige Mindeststandards eingehalten werden und sich nicht irgendwelche menschlichen Gurken den Mindeststandards entziehen können.

Tierliebe und Tierschutz sind nicht dasselbe.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Kerha am 28. Dezember 2015, 19:21:21
http://polizei.rbk-direkt.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=786 (http://polizei.rbk-direkt.de/Dienstleistungdetail.aspx?dlid=786)

Und ansonsten: einfach beim Veterinäramt nachfragen  ;)
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Paul99 am 05. Januar 2016, 07:52:54
http://www.wittelsbuerger.de/wissen/2016/die-wichtigsten-informationen-zur-neuen-equidenpassverordnung-ab-2016.htm

Hier steht auch so einiges drinn!
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Sepia am 18. Januar 2016, 20:14:50
... muss jetzt einmal fuer ganz doofe fragen, weil wir 3 verschiedene Pferde mit verschiedenen Paessen haben.

Madame hat nen gruenen FN Pass, der Vorbesitzer ist noch eingetragen, ich selber noch nicht. Madame wurde vom Vorbesitzer als schlachtpferd deklariert, dies geschah aber erst im hoeheren alter.

eule hat nen hollaendischen Pass vom Friesen-stammbuch. hier ist bisher gar kein besitzer vermerkt, nur der zuechter. es gibt auch keine eintragung zu schlachtpferd oder nicht...

kiwi hat einen Irischen Pass als Freizeitpferd. auch hier ist kein Besitzer bisher eingetragen. es gibt aber einen vermerk als nicht-schlachtpferd.

punkt a) die besitzerwechsel werden ja beim jeweiligen passaussteller eingetragen, aber wie macht man das, wenn der vorbesitzer (der ja im kaufvertrag als verkaeufer steht) nicht im pass steht?

punkt b) zaehlt bei madame die eintragung als schlachtpferd ueberhaupt wenn sie erst in fortgeschrittenem alter vorgenommen wurde? wer aendert sowas - irgendein ta? kann dieser dann auch bei eule den vermerk als nicht-schlachtpferd vornehmen?

punkt c) muessen unsere auslaendischen pferde auch hiermirgendwo gemeldet werden? wenn ja wo?

wuerden gern einmal alles ordnungsgemaess gerade biegen, bisher hat sowas ja nie nen ta interessiert...
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Paul99 am 18. Januar 2016, 20:40:03
Bei meinem feurigen Spanier  8) war es so, das ich den Spanischen Pass mit dem entsprechendem, ausgefülltem, Formular zur FN nach Münster geschickt habe ( als Einschreiben ).
Die haben dann gegen einentsprechendes Entgelt die passenden Seiten dazu geklebt und per Einschreiben wieder an mich zurück geschickt.

Guckst du hier

http://www.pferd-aktuell.de/fn-service/besitzwechsel/besitzwechsel
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Nakema am 10. Januar 2018, 09:42:57
Als ich Akando zum Einreiten zu einem Stall in Dinslaken gebracht habe mußte ich seinen Equidenpaß auch dort hinterlegen. Die wollten keine Kopie, die haben das Pony nur mit org. Equidenpass genommen.

Ranja hat keinen Equidenpass und - ganz ehrlich - bekommt auch keinen mehr! Das war allerdings auch noch nie ein Problem, egal ob ich mit ihr in der Klinik war (wo sie ja auch Medikamente bekommen hat) oder die Haustierärztin zum Impfen kommt. Allerdings wird Ranja auch nicht mehr verkauft oder umgestallt und sicherlich auch nicht geschlachtet.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: erfa-30 am 10. Januar 2018, 13:46:51
Ja mein Traber (wird jetzt 29) hat auch keinen E-Pass und wird auch keinen mehr bekommen.
Er steht jetzt 15 Jahre bei mir, davon gehört er mir 11 Jahre. Ich brauchte den Pass nie und hoffe das das auch so bleiben wird.
Man hat ja schon so manche Horrorstory gehört, von wegen Vet-Amt macht Hofkontrolle und man hat 1 Stunde Zeit alle Equidenpasse zu besorgen  :excited1:

Selbst in der Klinik haben sie nicht danach gefragt, als Condios wegen Verstopfungskolik dort war. Weder 2013, noch 2015...nur 2017 war der Pass plötzlich wichtig
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Condorline am 10. Januar 2018, 16:58:07
Zum Thema Schlachtpferd..ich meine einmal als Schlachtpferd eingetragen kann man es nicht mehr ändern.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Bee am 10. Januar 2018, 17:06:49
Nee, genau anders herum...wenn du ein mal als NICHT- Schlachtpferd eingetragen hast, kannst du es nicht mehr ändern.

Ein neuer Besitzer kann das dann aber ändern...
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Condorline am 10. Januar 2018, 19:47:15
Meinte ich auch so...das NICHT ist verloren gegangen....
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: erfa-30 am 11. Januar 2018, 09:58:00
Aber was ist, wenn wirklich ne Kontrolle kommt und ein Pferd keinen Pass hat??
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Nakema am 11. Januar 2018, 10:53:24
Dann wird wahrscheinlich eine Strafe fällig. Da müßte man sich wirklich mal beim Veterinäramt schlau machen...
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Kirel am 11. Januar 2018, 11:01:48
Der Equidenpass wird nur bei Transport oder Schlachtung benötigt.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Nakema am 11. Januar 2018, 12:23:06
Und er muß beim Stallbetreiber vorliegen! Was also, wenn Stallbetreiber kontrolliert werden?
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Kerha am 14. Januar 2018, 10:06:39
Rhamants Equidenpaß liegt entweder in seinem Ordner oder in meinem Auto (je nach Jahreszeit)
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: kerstind am 16. April 2018, 23:15:06
Kleine Anmerkung:
Ein Pferd das einmal im Pferdepaß als Nicht Schlachtpferd eingetragen wurde darf nie wieder - auch bei einem neuen Besitzer !!! - als Schlachtpferd umgetragen bzw genutzt werden !
Besteht nach dem Tierschutzgesetz ,,ein vernünftiger Grund zur Tötung" des Pferdes kann es üblicherweise z.B. eingeschläfert werden oder per Bolzenschuß plus Ausbluten getötet werden.
Hingegen das Schlachten zur Lebensmittelgewinnung per se als vernünftiger Grund nach dem Tierschutzgesetz gilt, ist der vernünftige Grund bei einem Nicht-Schlachtpferd erst mal im Einzelfall zu klären.
Der " vernünftige Grund" ist im Tierschutzgesetz nicht genau definiert, also in gewissem Maße Auslegungssache.
Für mich als Tierarzt wäre z.B. ein vernünftiger Grund, wenn die Lebensqualiät durch z.B. chron. Schmerzen deutlich herabgesetzt ist und man dem Pferd Leid und Qualen ersparen möchte. Das ist natürlich nicht gleichzusetzten mit z.B. einer Reituntauglichkeit, die ja nicht zwangsläufig eine deutlich beeinträchtigte Lebensqualität für das Pferd bedeutet ( vielleicht für den Reiter?).
Das sollte man natürlich bedenken wenn man sich ein neues Reitpferd kauft und das andere, reituntaugliche Pferd, beispielsweise nicht mehr mitfinanzieren will oder kann.
Dann sollte man es besser im Schlachtpferde Status belassen. ( Obgleich ich mich über jedes Nicht Schlachtpferd im Klientel freue, da der Dokumentationsaufwand bei den Schlachtpferden erheblich sei kann ! )
Die Umtragung in ein Nicht-Schlachtpferd kann übrigens
 von jedem Tierarzt gegengezeichnet werden.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Guinness am 17. April 2018, 09:19:38
...als schlachtpferd eingetragen, kann man sein ausgedientes Reitpferd natürlich leichter entsorgen. So muss man sich nicht die mühe machen einen beistellplatz zu finden! IRONIE AUS!
Bin grad ein bisschen entsetzt,...
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Nakema am 17. April 2018, 09:42:21
Ich habe mich für meine Pferde auch absichtlich für "Nicht-Schlachtpferd" entschieden. Denn für mich persönlich kommt der Tod meines Freundes und Partners erst dann in Frage, wenn es aus medizinischer Sicht wirklich nicht mehr anders geht. Für mich wäre die Diagnose "nur-nicht-mehr-reitbar" kein Grund, das Tier zu töten.

Ich glaube aber, daß kerstind eventuell auf den Fall anspielt, daß ich als Tierbesitzer denke, daß mein Pferd nicht mehr möchte (oder auch nicht mehr kann!) - der behandelnde Tierarzt mir dann aber das Einschläfern verweigert, weil ER/SIE denkt, da geht noch was. Dann hätte ich immerhin noch die Option, mein Pferd schlachten zu lassen. Diese Sorgen habe ich nicht, da ich "meine" Tierärztin schon jahrelang kenne und sie mich auch.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Finchen am 17. April 2018, 09:47:27
Also bei uns am Stall müssen Pferde als Nicht-Schlachtpferde eingetragen sein, um überhaupt einstallen zu dürfen. Eben wegen dem Dokumentationsaufwand. Unsere sind aber so oder so seit vielen Jahren schon als Nicht-Schlachtpferd eingetragen.

Letztens kam einmal die Frage auf, ob Pferde, die als Nicht-Schlachtpferd eingetragen sind, zur Hundefutterproduktion dann doch geschlachtet werden dürfen? War in irgendeiner Gruppe auf Facebook Thema, ich weiß gar nicht mehr, was da der Stein des Anstoßes war...Weiß das jemand?
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Guinness am 17. April 2018, 10:05:09
Ich habe mich für meine Pferde auch absichtlich für "Nicht-Schlachtpferd" entschieden. Denn für mich persönlich kommt der Tod meines Freundes und Partners erst dann in Frage, wenn es aus medizinischer Sicht wirklich nicht mehr anders geht. Für mich wäre die Diagnose "nur-nicht-mehr-reitbar" kein Grund, das Tier zu töten.

Ich glaube aber, daß kerstind eventuell auf den Fall anspielt, daß ich als Tierbesitzer denke, daß mein Pferd nicht mehr möchte (oder auch nicht mehr kann!) - der behandelnde Tierarzt mir dann aber das Einschläfern verweigert, weil ER/SIE denkt, da geht noch was. Dann hätte ich immerhin noch die Option, mein Pferd schlachten zu lassen. Diese Sorgen habe ich nicht, da ich "meine" Tierärztin schon jahrelang kenne und sie mich auch.

...steht da anders. abgesehen davon: ist das Pferd als nicht schlachtpferd eingetragen, kannst du ja gar nicht alles an Medikamenten geben, und wer weiss, mit den richtigen Pülverchen geht's dann evtl wieder.....
Und als Pferdebesitzer hat man ja meist jahrelang den selben tierarzt (bei mir seit 21 Jahren sie selbe Praxis) und vertraut dem TA doch dann auch.. Wenn ich da zweifel hätte, würde ich die Praxis wechseln...


Ich kann mir nicht vorstellen, dass nicht-Schlachttiere als tierfutter zugelassen sind!! Schon allein weil die Gefahr viel zu gross ist, dass sich das fleisch "vermischt"!
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Nakema am 17. April 2018, 10:25:20
... ist das Pferd als nicht schlachtpferd eingetragen, kannst du ja gar nicht alles an Medikamenten geben...

Doch genau das. Als NICHT-Schlachtpferd darfst Du alle Medikamente geben. Weil es eh wurscht ist, weil das Tier ja nie in die Nahrungskette kommt.
Schlachtpferde dürfen nicht alle Medis haben!
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Guinness am 17. April 2018, 10:36:16
..das stimmt natürlich!  :crazy2:
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Guinness am 17. April 2018, 10:38:39
...das NICHT einfach weg denken... - der rest stimmt! Ein weiterer grund warum die Eintragung als schlachtpferd m.m. nicht sinnvoll ist
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: kerstind am 17. April 2018, 18:23:01
Meine persönliche Meinung ist, daß man sich ein Pferd als Freizeitpartner anschafft, ähnlich einem Hund oder einer Katze. Und wenn dieser Freizeitpartner einmal erkrankt oder mit dem Alter mehr Aufwand macht, sollte man aus Respekt zu der Beziehung die man hoffentlich aufgebaut hat, das Pferd nicht einfach aus Bequemlichkeit zum Schlachter bringen. Für die meisten versteht sich das von selbst, aber halt nicht für alle. Manche sehen ihre Beziehung zu Ihrem Pferd eher so wie zu ihrem Auto: Wenn das immer öfter repariert werden muss, oder veraltet ist muss eben ein neues Auto her.
Und meine Sorge ist, das solche Leute ihre Nicht-Schlachtpferde dann als Beisteller oder Freizeitpferde etc. loswerden wollen. Es kommt häufig vor, daß Sportpferde als Freizeitpferde weitergereicht (" für den Freizeitbereich noch gut geeignet...") werden und der alte Besitzer sich noch damit rühmt sein Pferd in gute Hände abgegeben zu haben.  Nicht selten muss der neue Besitzer in kurzer Zeit feststellen, dass er das Pferd nur noch pflegen (nicht reiten) kann. Das mag im Einzelfall auch ok sein, aber ich frage mich ob da tatsächlich genug Nachfrage an Pflegefellen besteht, die das Angebot abdecken könnte, würden jetzt alle Pferde als Nicht-Schlachtpferd deklariert. Vielleicht brauchen wir dann bald auch Tierheime für Pferde.
Aber wer soll dann die anfallenden Kosten für Pflege, Futter und ggf. Behandlungen bezahlen? Oh , ich hab da gerade eine Idee!  :excited1:Vielleicht könnte man einen Fond gründen in den Teile von Start, Nenn und Preisgelder, Turnier und Renntaxe etc. einfließen um die Kosten zu stemmen.
Für viele steht allerdings die Schlachtung ( wenn es korrekt vorgeht), selbst wenn man sie in Erwägung ziehen würde, wegen einer Wartezeit von u.U. bis zu einem halben Jahr nach der Gabe bestimmter oder umgewidmeter Medikamente, eh nicht mehr zur Debatte. Denn in vielen Fällen wäre es herzlos, und auch tierschutzrechtlich nicht in Ordnung, den Tieren bestimmte Medikamente zu verweigern, damit man sie dann nach der Wartezeit schlachten könnte.
Man sollte sich also immer bewusst sein, das bei dem Kauf oder der Übernahme eines Pferdes hohe Kosten enstehen können ( und erfahrungsgemäß auch tuen). Es sind halt keine Hamster!!
Pferde sind teuer in der Haltung, sehr zeitaufwändig und die Tierarzt- und Pflegekosten sind enorm!!! Das sollte man sich jedesmal vorher klar machen und bloß nicht zu knapp kalkulieren! Und auch auf einen langen Zeitraum :hug2:  planen, denn Pferde können ja auch sehr (!) alt werden. Dazu steigen im Alter oft noch Zeitaufwand und Kosten, will man sich wirklich gut kümmern, und es nicht einfach irgendwo abstellen.
Deswegen bitte erst immer ganz rational drüber nachdenken ob es dauerhaft und mit Notfallpuffer finanziell zu stemmen ist, wenn man irgendwo ein Schnäppchen machen kann oder ein Pferd retten möchte.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: kerstind am 17. April 2018, 19:16:08
Ich muss jetzt fairerweise beifügen, das es gar nicht so einfach ist tatsächlich 20-30 Jahre vorrauszusehen ob man der Pferdehaltung dann noch gewachsen ist. Und das wäre ja eine durchaus denkbare Zeitspanne bei einem jungen Pferd.
Vielleicht kommt es durch irgendwelche Schicksalschläge dazu, dass man das Pferd, das vielleicht auch nicht mehr als Reitpferd unterzubringen ist, nicht mehr halten kann? Vielleicht möchte man dann einem schwierigen oder kranken oder altem Pferd das herumreichen oder schlechtere Versorgung beim potentiellen Folgebesitzer ersparen, findet auch keinen geeigneten Gnadenhofplatz...  Was macht man dann? Es kann dann auch durchaus eine zwar herzzerreißende aber verantwortungsvolle Tat sein, sein Pferd in so einer verzweifelten Lage schlachten zu lassen.
Das wäre dann auch ein Fall den ich als Tierarzt bei einem Nicht-Lebensmittelliefernden Tier abwägen müsste. Vielleicht hat das Pferd z.B. eine chron. Hufrehe. Nicht unheilbar krank, benötigt aber eine lange Rehabilitation und ist in dem Zustand nicht vermittelbar, der Besitzer ist selber krank oder kann die Kosten für das Pferd nicht mehr tragen. Was nun? Ist das für mich ein vernünftiger Grund zum Einschläfern? Gar nicht so einfach...
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Kirel am 17. April 2018, 21:23:24
In meinem langen Leben habe ich einige Menschen mit Pferden kennen gelernt. Es gibt dabei zwei Sorten von Pferdebesitzern:

- Die erste Gruppe hat das Pferd zum Reiten, Angeben oder was auch immer. Ist es krank oder alt, kommt es halt weg. Eine persönliche Beziehung zu dem Tier hat nie bestanden.

- Die zweite Gruppe weiß, dass mit dem Pferd ein Teil von ihnen selbst sterben wird. Entsprechend kümmern sie sich um den Schnuffer. Niemand von dieser Gruppe hat sein Pferd auch bei extremen finanziellen Engpässen aufgegeben. Ich kenne sogar einen Fall, wo der Besitzer lieber selbst gehungert hat, als sein Pferd abzugeben. Für manche Menschen ist das eigene Pferd der einzige Grund, überhaupt noch weiter leben zu wollen.

Ich gehöre zur ersten Gruppe.  :frech:
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Finchen am 18. April 2018, 09:02:15
Die zweite Gruppe weiß, dass mit dem Pferd ein Teil von ihnen selbst sterben wird. Entsprechend kümmern sie sich um den Schnuffer.

Schön gesagt. Und so wahr.

Ich als skrupelloser Turnierreiter gehöre aber natürlich auch zur ersten Gruppe.
Titel: Re: Bußgeld bei Kontrolle Equidenpaß - Schlachtpferd oder nicht
Beitrag von: Guinness am 18. April 2018, 12:29:36
Natürlich gehörst du zur ersten gruppe, Kirel. Du bist ein MANN... Gefühle beschränken sich doch bei euch auf hunger und durst, oder?!?!
 :scared4:

Ich wünschte ich wäre in Gruppe 1. Dann könnte ich endlich mal wieder nach Australien...oder nach Bhutan! Stattdessen reicht es nur für Haard und für die Eifel...  ;-)